AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Gegenstand und Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Coaching-, Trainings-, Workshop- und Beratungsverträge sowie sonstige Dienstleistungen von der Marke treat Anwendung. Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Kund:innen, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kund:innen sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Marke treat schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen der Kund:innen ausdrücklich widersprochen worden ist.

II. Inhalt des Auftrags

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen bzw. Trainingsinhalte werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Die Marke treat kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten sachverständiger Dritter bedienen.

III. Anmeldung zu Trainingsangeboten

Anmeldungen sollten frühzeitig schriftlich, idealerweise per Email, an die Marke treat gerichtet werden, damit diese berücksichtigt werden können.

Die Angebote der treat Coaching & Training sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, freibleibend. Sie stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern lediglich Aufforderungen an den Teilnehmer zur Anmeldung. Ein Vertrag kommt – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst nach Auftragsbestätigung und Bestätigung der Anmeldung (schriftlich oder in Textform, im Allgemeinen per E-Mail) durch treat zustande.

IV. Teilnahme an Trainings und Veranstaltungen der Marke treat

Die Trainings und Veranstaltungen der Marke treat stehen grundsätzlich jeden Interessierten offen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Die Ausbildung dient der professionellen Fort- und Weiterbildung. Sie stellt weder eine Form der Therapie noch eine Berufsausbildung dar.

Ein Anspruch auf Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch die treat.

Die Marke treat behält sich vor, im Einzelfall Teilnehmenden die weitere Teilnahme an der Fortbildung zu verwehren, wenn sich dies aus Sicht der Fortbildungsleitung während der Fortbildung – auch unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmenden – als zwingend erforderlich herausstellt (z.B. aufgrund einer fachlichen oder persönlichen Nichteignung der teilnehmenden Person). Bereits bezahlte Seminargebühren für nicht besuchte Fortbildungsteile werden nur in diesem Fall zurückerstattet. Anteilige Seminargebühren für bereits besuchte Seminarteile werden nicht rückerstattet.

V. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und versteht sich je Teilnehmende und Veranstaltung, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Die Teilnahmegebühr beinhaltet neben der Teilnahme an der jeweiligen Schulung oder Veranstaltung, die in dem verbindlichen Anmeldungsformular angegeben Leistungen. Wenn nicht anders angegeben, enthält sie auch die Tagungsgetränke (Kaffee/Tee, Wasser) und leichte Snacks (Obst, Kekse) während der Seminarpausen.
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig. Ratenzahlungen sind nicht möglich.

VI. Sonderfall EBAF Training

Das EBAF Training besteht aus 6 ineinander aufbauenden Modulveranstaltungen, Peer Group Arbeit und Einzelsitzungen (Coaching, Fortschrittsgespräche). Diese sind als eine Leistung zu sehen, die als Ganzes gebucht wird. Die teilnehmenden Personen verpflichten sich zur Teilnahme an allen aufgeführten Leistungen. Nach Beginn des ersten Moduls ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Die Stellung von einer Ersatzperson ist dann ausgeschlossen.

Vor Beginn des ersten Moduls ist eine Stornierung möglich. Diese muss schriftlich erfolgen.  Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Beginn des ersten Moduls werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Danach werden 100% der Teilnahmegebühr fällig. In bestimmten Fällen – und nur bevor das erste Modul beginnt – kann eine geeignete Ersatzperson gestellt werden. Die Entscheidung über die Akzeptanz eines Ersatzkandidaten oder einer Kandidatin obliegt allein der Marke treat, die ihre Zustimmung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmenden verweigern darf, wenn hierfür berechtigte Gründe vorliegen.

Kann ein:e Teilnehmer:in nach Beginn der Ausbildung an einem oder mehreren Trainingsbausteinen aus wichtigen Gründen nicht teilnehmen, hat sie bzw. er die Möglichkeit, diese nach Absprache mit den Lehr-Coaches und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen in späteren Trainingsgängen nachzuholen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren ist nicht möglich.

Die Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Seminarprogramm durchgeführt. Die Marke treat behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. angemessene Änderung im Programmablauf vor, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer angemessen ist (§ 315 BGB) und das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert.

Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Trainingsinhalte, der ausgegebenen Unterlagen sowie die Erreichung des jeweils von der Teilnehmenden angestrebten Lernziels übernimmt die Marke treat keine Haftung. Ebenso haftet die Marke treat nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten.

Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche die Marke treat zu vertreten hat (z.B. wegen Erkrankung der Lehr-Coaches oder aufgrund zu geringer Teilnehmendenzahl (mindestens 8) ausfallen, werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert. Ein Ersatztermin wird angeboten, den die Teilnehmenden mit angemessenem Aufwand wahrnehmen können. Eine auch nur teilweise Erstattung von Aufwendung der Teilnehmenden oder weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Diese unter VI aufgeführten Bedingungen sind als Ergänzung zu den Ausführungen der anderen Paragraphen dieser AGB zu verstehen.

VII. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum

Sämtliche von der Marke treat angefertigten Entwürfe, Konzepte, Ideen, Werke und Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen.
Sie dienen ausschließlich zur persönlichen Nutzung.

Sämtliche Leistungen der Marke treat dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der Marke treat über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf die Auftraggeber:innen über. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der Marke treat geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf die Auftraggeber:innen über.

VIII. Konkurrenzausschluss; Geheimhaltung

Die Marke treat verpflichtet sich, die Auftraggeber:in über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Unternehmen zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten der Marke treat. Die Marke treat verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind. Die Auftraggeber:in steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter:innen der Marke treat gefährden könnte. Die Kund:in verpflichtet sich deshalb, während der Laufzeit des Coaching-, Trainings-, Workshops- oder Beratungsvertrages mit der Marke treat sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten danach keine Mitarbeiter:innen der Marke treat, die mit der Erarbeitung des vertragsgegenständlichen Projektes betreut waren, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen oder ihnen derartige Angebote zu unterbreiten.

IX. Vergütung

Soweit ein Festhonorar nicht vereinbart ist, wird auf der Grundlage der aktuell gültigen Tagessätze der Marke treat nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen trägt die Kund:in. Für Tagesspesen und Fahrten mit dem PKW gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Marke treat. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Kund:in nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

X. Fremdkosten

Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier:in u. ä., sind der Marke treat gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. Die Marke treat ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Kund:in zu vergeben.

XI. Sicherung der Leistung

Die beauftragten Leistungen können nicht storniert werden. Feste Termine zur Durchführung der beauftragten Leistung müssen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Auftragserteilung vereinbart und durchgeführt werden. Kommt die Kund:in dieser Verpflichtung nicht oder nicht fristgemäß nach, wird ihm/ihr 100% des Honorars in Rechnung gestellt. Kann ein vereinbarter Termin zur Erbringung der Leistung durch die Marke treat wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Marke treat nicht zu vertretenden Umständen eingehalten werden, ist die Marke treat unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder diese durch andere Mitarbeiter:innen zu erbringen. Wenn die Auftraggeber:in einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so gilt folgende Regelung für Workshop- Trainings- und Beratungstermine: Bei einer Verschiebung oder Stornierung 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin zur Durchführung der Dienstleistung werden 50 %, danach 100 % des Honorars zuzüglich eventuell anfallender Fremdkosten als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Bei Einzelcoachingterminen gilt folgende Regelung: Bei einer Verschiebung oder Stornierung 3 Arbeitstage (Samstage werden nicht als Arbeitstage gezählt) vor dem vereinbarten Termin zur Durchführung der Dienstleistung werden 50 %, danach 100 % des Honorars zuzüglich eventuell anfallender Fremdkosten als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Verschiebungs- oder Stornierungsgesuche müssen schriftlich erfolgen.

XII. Haftung

Für Schäden aller Art, welche vorsätzlich oder grob fahrlässig, in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch einfach fahrlässig, durch die Auftraggeber:in herbeigeführt werden, haftet diese:r unbeschränkt. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks von erkennbar besonderer Bedeutung ist, wird die Haftung von der Marke treat auf die vertragstypisch vorhersehbaren unmittelbaren Schäden beschränkt. In diesen Fällen ist die Haftung von der Marke treat, gleich aus welchem Rechtsgrund, zudem pro Schadensfall und Jahr auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigter zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe der Marke treat. Die Marke treat haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Wird die Marke treat von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Marke treat von der Haftung frei.

XIII. Datenschutz

Im Sinne der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zweck der Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie dessen Abrechnung erfolgt. Prospekte, Programme und Seminarinformationen übersenden wir Kunden nur nach ausdrücklicher Einwilligung.

XIV. Erklärung zur Distanzierung von Scientology

Die Marke treat erklärt hiermit, dass weder Mitarbeitende bzw. das Unternehmen oder beauftragte Referenten und Lehr-Coaches nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten und dass die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung des Unternehmens und für die Ausübung der Coachingtätigkeit abgelehnt wird.

XV. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg, soweit die Auftraggeber:in Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn die Auftraggeber:in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Vertragsauslegung zu ersetzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggeber:innen deutsches Recht anwendbar.

Stand: 07/2023

Scroll to Top